Leasingangebot
Exklusiv für gewerbliche Einzelkunden/content/iph/market_de/shared/footnotes/deprecated/jcr:content/par_footnotes_content_f9_1543505614
Leasing-Sonderzahlung/content/iph/market_de/shared/footnotes/deprecated/jcr:content/par_footnotes_content_f9_1543505614 | 3.750,00 €*** |
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Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
Vertragslaufzeit | 36 Monate |
monatliche Leasingrate**/content/iph/market_de/shared/footnotes/deprecated/jcr:content/par_footnotes_content_f9_1543505614 | 298,00 € |
***Der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen Audi Q5 50 TFSI e quattro1 und Audi Q5 55 TFSI e quattro1 durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine nach dem 18.05.2016 wird mit dem Umweltbonus gefördert, ab dem 04.06.2020 inklusive Innovationsprämie. Das Fahrzeug muss im Inland auf den/die Antragstellerin zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens 6 Monate zugelassen bleiben. Sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie für den Audi Q5 50 TFSI e quattro1 und Audi Q5 55 TFSI e quattro1 insgesamt 5.625 Euro. Ein Drittel des Umweltbonus wird seitens der AUDI AG direkt auf den Nettokaufpreis gewährt, zwei Drittel des Umweltbonus (Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovations prämie) wird nach positivem Zuwendungsbescheid auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de ausbezahlt. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss bei Zulassung nach 04.11.2019 spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter - www.bafa.de eingereicht werden. Auf die Gewährung des Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch und die Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch zum 31.12.2025. Nähere Informationen zum Umweltbonus sind auf den Internetseiten des BaFa unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffzienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html abrufbar.